Häufig gestellte Fragen
Wir von der Fahrschule Meissner haben unser Bestes getan, um eine Website zu erstellen, die den Bedürfnissen unserer Kunden zuvorkommt und diese erfüllt. Aus diesem Grund haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns unter 09131/430237 oder fahrschule-meissner@gmx.de.
Alter FRAGE Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung anfangen? ANTWORT Sie können 3 Monate vor erreichen des jeweiligen Führerscheinalters die theoretische und 1 Monat vor dem Geburtstag die praktische Prüfung ablegen. Den Führerschein bekommen Sie allerdings erst am Tag des Geburtstages ausgehändigt. Also rechtzeitig Schulaufgaben und Prüfungen einplanen, damit eine ungestörte Führerscheinausbildung gewährleistet ist. ( Dauer 2 - 3 Monate )
Anmeldung FRAGE Was brauche ich alles zur Anmeldung? ANTWORT Bei uns benötigen Sie nur ein paar Minuten Zeit für die Beratung und das Ausfüllen des Anmeldeformulars.
Behörde FRAGE Wann und wo muss ich mich noch anmelden ? ANTWORT Sie sollten so bald wie möglich bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder der Führerscheinstelle den Füherscheinantrag stellen. Sie benötigen dazu einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate), die Bescheinigung über die Teilnahme an den Sofortmaßnahmen am Unfallort (gilt 5 Jahre) und ein biometrisches Passbild. Bevor ihr Antrag nicht bearbeitet ist können Sie keine Prüfung ablegen.
Prüfung FRAGE Wo findet die Prüfung statt ? ANTWORT Die theoretische Prüfung findet in den Räumen des TÜV in Erlangen statt.
Klasse B oder BE FRAGE Wann brauche ich den Führerschein Klasse BE ? ANTWORT Inhaber der alten Klasse 3 benötigen ihn nicht. Besitzer der Klasse B dürfen Anhänger bis 750 kg zul. GesGew. bewegen. Ist der Anhänger schwere müssen Sie das zul. Ges.Gew. des Anhängers mit dem Leergew. des Zugfahrzeugs vergleichen. Das Gewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das des Zugfahrzeuges. Ist dies der Fall, müssen Sie das zul. Ges.Gew. des Anhängers und das zul. Ges.Gew. des Zugfahrzeuges addieren. Wenn das Ergebnis nicht über 3500 kg liegt, dürfen Sie das Gespann noch mit dem Führerschein Klasse B fahren.
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